am 26.10.2020 ist die Thüringer Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen als Billigkeitsleistungen für „Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (Zweite Phase) in Kraft getreten.
Der Freistaat Thüringen wird auch weiterhin einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.180 EUR für die Monate September bis Dezember 2020 gewähren. In die Richtlinie sind nun Regelungen aufgenommen worden, die die Schnittstelle von SGB II und dem Zuschuss zum Lebensunterhalt nach der Richtlinie etwas transparenter ausgestalten. Diese Regelungen finden Sie in Ziffer 5 (7), 6 (3) und 7 (3)(4) der Richtlinie, die als PDF beigefügt ist.
Informationen hierzu finden Sie auch unter
https://wirtschaft.thueringen.de/ministerium/presseservice/detailseite/covid-19-tiefensee-land-verlaengert-zusaetzliche-hilfen-fuer-soloselbstaendige-und-dienstleistungsbran/
https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-II
Bei Bedarf ist die Thüringer Aufbaubank ihr Ansprechpartner!